Donnerstag, 30. Juli 2015

Informationsfreiheitsgesetz

Schwacher Kompromiss in Baden-Württemberg ...
”Das Kabinett hat auch einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung festgezurrt. Vorgesehen ist unter anderem, dass eine Bürgerinitiative für ein Bürgerbegehren künftig nur noch die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten sammeln muss - zuvor waren es zehn Prozent. Beim folgenden Bürgerentscheid muss nunmehr eine Zustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten erreicht werden, anstatt bisher 25 Prozent.
Die für Bürgerbeteiligung zuständige Staatsrätin Gisela Erler (Grüne) sagte, dass einige - so auch Kretschmann - sich niedrigere Quoren bei dem Bürgerbegehren und -entscheid gewünscht hätten. Der Entwurf sei aber ein Kompromiss, der von allen Parteien getragen werde.”
zum Artikel RNZ 29.07.2015
Info über das IFG

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen